Bis zu 100 % Erstattung – so funktioniert es
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V. Erfahre hier, wie du die Erstattung für deinen MGM Online-Kurs beantragst.
Warum übernehmen Krankenkassen die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen fördern Prävention – und zahlen für zertifizierte Kurse nach §20 SGB V. Unsere MGM Online-Kurse erfüllen diese Anforderungen.
§20 SGB V
Alle MGM Onlinekurse sind nach §20 SGB V zertifiziert und erfüllen die Qualitätsstandards der Krankenkassen für Präventionskurse.
ZPP-geprüft
Die Kurse wurden durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft und zugelassen – die offizielle Zertifizierungsstelle der Krankenkassen.
Bis zu 100 % möglich
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten zertifizierte Präventionskurse ganz oder teilweise – häufig zwischen 80 und 100 % der Kurskosten.
In 4 Schritten zur Erstattung
Kurs auswählen & buchen
Wähle deinen MGM Online-Präventionskurs und schließe die Buchung über Digistore24 ab.
Kurs vollständig absolvieren
Absolviere alle Kurseinheiten. Nur vollständig abgeschlossene Kurse werden von den Krankenkassen anerkannt.
Teilnahmebescheinigung erhalten
Nach Kursabschluss erhältst du deine offizielle Teilnahmebescheinigung als Nachweis für deine Krankenkasse.
Erstattung bei der Krankenkasse beantragen
Reiche die Bescheinigung bei deiner Krankenkasse ein. Die meisten Kassen erstatten den Betrag direkt auf dein Konto.
Wichtige Hinweise zur Erstattung
Eine Erstattung ist nicht garantiert. Die Erstattungshöhe hängt von deiner gesetzlichen Krankenkasse, deinem gewählten Tarif und den individuellen Voraussetzungen ab. Die Erstattung über §20 SGB V richtet sich in der Regel an gesetzlich Versicherte. Privatversicherte sollten vorab individuell bei ihrer Versicherung klären, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist.
Häufige Fragen zur Erstattung
Jetzt Kurs wählen und Erstattung nutzen
Wähle deinen zertifizierten MGM Online-Präventionskurs und starte noch heute – viele Krankenkassen erstatten bis zu 100 % der Kosten.
Kurs auswählen§20 SGB V zertifiziert · ZPP-geprüft · Bis zu 100 % Erstattung möglich